Technische Gebäudeausrüstung (TGA)

„TGA ist die Abkürzung für Technische Gebäudeausrüstung. Der Begriff bezeichnet alle im Bauwerk eingebauten oder damit fest verbundene technische Einrichtungen sowie technische Einrichtungen in Außenanlagen, die der funktionsgerechten Nutzung von Gebäuden dienen, wie zum Beispiel:

  • Systeme für Gebäudeheizung und Trinkwassererwärmung
  • Raumlufttechnische Anlagen (Belüftung)
  • Kältetechnische Anlagen (Klimatisierung)
  • Systeme zur Nutzung erneuerbarer Energien (Solarthermie, Geothermie, Photovoltaik, Biomasse)
  • Fernwärme, Fernkälteversorgung
  • Systeme zur Nutzung von Abwärme aus Produktionsprozessen
  • Wasser- und Abwasserversorgungsanlagen (sanitäre Installationen)
  • Medienversorgung für Labore, Krankenhäuser etc.
  • Stromversorgungsanlagen
  • Informationstechnik
  • Melde- und Kommunikationsanlagen
  • Feuerlöschanlagen
  • Entrauchungsanlagen

Neben Heizungs-, Klima-, Lüftungs- und Sanitäranlagen erfüllt die TGA aber auch besondere Anforderungen im industriellen Bereich wie zum Beispiel die gesamte Reinraumausrüstung und -technik, die u.a. für die Pharma-, Automobil-, Computer-, Raumfahrttechnik- und Lebensmittelindustrie von großer Bedeutung ist. Hinzu kommt die gesamte mittlerweile weitgehend computergesteuerte Vernetzung und Integration all dieser Systeme. Der Fachterminus hierfür ist Messen/Steuern/Regeln (MSR) und Gebäudeautomation.”

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