Digitaler Bauantrag

Das Online-Zugangsgesetz verpflichtet Bund und Länder bis Ende 2022 ihre Verwaltungsportale zu verbinden und alle Verwaltungsleistungen über ein einziges Nutzerkonto anzubieten, das zukünftig in allen Online-Diensten der Kommunen und des Landes als Universalschlüssel für den Zugang genutzt werden soll. So soll die gesamte Abwicklung von der Einreichung eines Bauantrags durch Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen über den Nachrichtenaustausch bis zur Genehmigung durch das zuständige Bauamt digital möglich sein.

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