Stellungnahme des BDB zur Änderung des Justizkosten- und des Rechtsanwaltsvergütungsrechts (JVEG)


Der BDB steht der Entscheidung kritisch gegenüber, da die Honorare für Sachverständige angesichts der wirtschaftlichen Lage auch nach der Anpassung nicht auskömmlich sind.

Unser Kooperationspartner, der Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure (BDB) begrüßt in seiner Stellungnahme ausdrücklich, dass die Anpassung der Sachverständigenvergütung nicht (wie ursprünglich vorgesehen) auf das Jahr 2023 verschoben wird, sondern nun in Kraft treten kann. Er hätte sich jedoch bei der Erhöhung der Honorare mehr Mut gewünscht. Vor allem in Anbetracht der Tatsache, dass sie zuletzt 2013 an die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung angepasst wurden und sie noch hinter dem ursprünglichen Referentenentwurf zurückbleiben.

Der BDB sieht in der marginalen Anhebung der Sachverständigenhonorare eine Gefahr gerade für soloselbstständige Sachverständige und kleine Planungsbüros, die von den wirtschaftlichen Folgen der Pandemie stark betroffen sind.

Hintergrund:

Der Bundesrat hat heute das Gesetz der Bundesregierung zur Änderung des Justizkosten- und des Rechtsanwaltsvergütungsrechts (JVEG) und zur Änderung des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht gebilligt. Damit können ab 1. Januar 2021 die Honorare für Sachverständige des Bauplanungswesens steigen, wie sie auch im Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure organisiert sind.


18.12.2020

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