BAK | Aktualisierte Neuauflage des Leitfadens „Digitalisierung und Bauen im Bestand“ und Anwendungshilfen für die Bestandserfassung


Unser Kooperationspartner, Bundesarchitektenkammer e. V. (BAK), ha die aktualisierte Neuauflage des Leitfadens „Digitalisierung und Bauen im Bestand“ veröffentlicht. Die praxisnahe Handreichung unterstützt Architektinnen und Architekten aller Fachrichtungen sowie Auftraggebende, die die Digitalisierung für ihre Umbau-, Sanierungs- oder Erweiterungsprojekte nutzen möchten.

Die BAK-Arbeitsgruppe „Digitalisierung und Bauen im Bestand“, bestehend aus Mitgliedern der federführenden Bayerischen Architektenkammer, der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen und der Architektenkammer Rheinland-Pfalz hat in Kooperation mit der Landesdenkmalpflege Rheinland-Pfalz, der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, der Vereinigung der Denkmalfachämter in den Ländern (VDL) sowie dem LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland (LVR-ADR) den BAK-Leitfaden „Digitalisierung und Bauen im Bestand“ komplett überarbeitet und neu herausgebracht.

Die praxisnahe Handreichung erklärt Technologien der digitalen Bestandserfassung von Tachymetrie über Laserscanning, Drohnenbefliegung bis hin zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Das modellbasierte Arbeiten wird ebenso beschrieben wie die Erfassung der Planungsleistungen nach HOAI. Gegenüber der Erstauflage des Leitfadens von 2021 greifen komplett neue Kapitel die aktuellen Themen BIM in der Denkmalpflege und Nachhaltigkeit im Bestandsbau auf.

Die Kapitel im Überblick

  1. Bedarfsermittlung: Grundlagen für die Planung
  2. Erfassung des Bestands
  3. Besonderheiten im BIM-Prozess bei Bestandsprojekten
  4. BIM in der Denkmalpflege
  5. Aspekte der Nachhaltigkeit
  6. Politische Flankierung

Die zweite, vollständig überarbeitete Fassung des Leitfadens „Digitalisierung und Bauen im Bestand“ steht zum kostenlosen Download zur Verfügung.

 

Anwendungshilfen für die Bestandserfassung

Vor der Planung steht die Erfassung des Gebäudebestands, auch im Rahmen der BIM-Methode. Aber das rein geometrische Erfassen mittels Punktwolke oder Laserscan hat im Ergebnis noch kein Modell, wie es für den BIM-Prozess erforderlich ist. Der Bestand muss nachmodelliert oder tachymetrisch erfasst werden. Entscheidend für die Verwendbarkeit des Modells ist eine klare Anforderung seitens des Auftraggebers und eine klare Rückkopplung seitens des Vermessers, welche Informationen in das Modell integriert werden konnten.

Hierzu wurden die verlinkten Tabellen entwickelt, die die entsprechenden Anforderungen an die Bauteilerfassung in einem Lasten- oder Pflichtenheft als Anhang an AIA und BAP für Projekte im Bestand formulieren soll. Erläuterungen zur Anwendung der Tabelle finden Sie im Leitfaden „Digitalisierung und Bauen im Bestand“ ab S. 48.

Ebenfalls zur Verfügung steht eine ausführliche Beschreibung des Projektablaufs am Beispiel eines Bestandsprojekts inklusive 3D-Modell und IFC-Datei.

Zu den Anwendungshilfen für die Bestandserfassung.

14.05.2025

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