BIM4INFRA Leitfaden | Grundlagen und BIM-Gesamtprozess


Im Rahmen des Projektes BIM4INFRA2020 wurde ein erreichbares Szenario zur Umsetzung von BIM-Methoden ab dem Jahr 2020 definiert. Im Zuge dessen wurden die wichtigsten BIM-Anwendungsfälle als Empfehlung für die standardisierte Anwendung von BIM allgemein beschrieben. Teil 1 "Grundlagen und BIM-Gesamtprozess" umfasst BIM4INFRA2020 Handreichungen und Leitfäden.

In seinem 2015 veröffentlichten Stufenplan „Digitales Planen und Bauen” definiert das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) den Weg hin zu einer schrittweisen Einführung von BIM im Zuständigkeitsbereich des BMVI mit dem Ziel, bis 2020 bei allen neu zu planenden Projekten BIM-Niveau I anzuwenden.

Im Oktober 2016 wurde die Arbeitsgemeinschaft BIM4INFRA2020 vom BMVI beauftragt, über einen Zeitraum von zwei Jahren wichtige Voraussetzungen für die Umsetzung des BIM-Stufenplans zu schaffen. Hierzu zählen u. a. die Bereitstellung entsprechender Leitfäden und Muster für die Vergabe und Abwicklung von BIM-Leistungen, insbesondere BIM-Anwendungsfälle.

In dieser Handreichung werden zunächst Grundlagen vorgestellt. Darauf bauen die Empfehlungen in den Teilen 2 bis 10 auf.

Teil 1 "Grundlagen und BIM-Gesamtprozess"

Zu diesen Grundlagen, die BIM4INFRA2020 seinen Empfehlungen in den Teilen 2 bis 10 zugrunde legt, zählen die beabsichtigte Zielrichtung der Handreichungen, das Verständnis von Inhalt und Funktion der Begriffe Auftraggeber-Informationsanforderungen (AIA) und BIM-Abwicklungsplan (BAP) sowie Hinweise zu der Ausschreibung von BIM-Leistungen. Ferner wird beispielhaft ein BIM-Gesamtprozess vorgestellt und es werden die dafür wesentlichen Rollen definiert.

 


18.11.2019