Leitfaden | Senkung der Umsatzsteuer für Planungsbüros


Der Leitfaden ist eine gemeinschaftliche Arbeit des Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure (BDB), der Bundesingenieurkammer (BIngK), der Bundesvereinigung der Prüfingenieure für Bautechnik (BVPI) und des Verband Beratender Ingenieure (VBI) in Kooperation mit der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Es werden erste Antworten auf die wichtigsten Fragen gegeben.

Nachdem der Koalitionsausschuss unter anderem beschlossen hat, den Mehrwertsteuersatz = Umsatzsteuersatz befristet vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 von 19 % auf 16 % (7 % auf 5 % der ermäßigte Steuersatz) zu senken, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise zu bekämpfen enthält der Leitfaden praktische Hinweise und Umsetzungshilfen für Planungsbüros.

Der Leitfaden beantwortet folgende Fragen:

1. Was bedeutet die Senkung der Steuersätze grundsätzlich für die Erbringung von Werk-/Dienstleistungen?
2. Welche Bedeutung hat das Datum der Rechnungstellung für den anzuwendenden Steuersatz?
3. Bis wann müssen Rechnungen erstellt werden für Leistungen, die bis zum 1. Juli abgeschlossen wurden?
4. Was ist bei der Preisvereinbarung zu beachten?
5. Wie werden Abschlagsrechnungen im Zeitraum 1. Juli bis 31. Dezember 2020 behandelt und welcher Steuersatz gilt in diesen Fällen?
6. Besonderheiten bei Dauerleistungen (z. B. Vermietung/ Leasing, Wartungen, Überwachungen)
7. Wann liegen bei Planungsverträgen wirtschaftliche Teilleistungen i. S. d. Steuerrechts vor und wie erfolgt der Nachweis? 
8. Gelten weitere Besonderheiten bei der Abrechnung nach gesetzlichen Gebührentabellen?
9. Welche Besonderheiten gilt es bei der Prüfung von Schlussrechnungen zu beachten?
10. Welche Besonderheiten gibt es bei Rechnungen für Bauleistungen, die diesen Zeitraum betreffen?

Fragen beantwortet darüber hinaus gern Ihre zuständige Kammer oder der zuständige Verband.


25.06.2020

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