BIM4INFRA Handreichung | BIM-Fachmodelle und Ausarbeitungsgrad


Im Rahmen des Projektes BIM4INFRA2020 wurde ein erreichbares Szenario zur Umsetzung von BIM-Methoden ab dem Jahr 2020 definiert. Im Zuge dessen wurden die wichtigsten BIM-Anwendungsfälle als Empfehlung für die standardisierte Anwendung von BIM allgemein beschrieben. Teil 7 "Handreichung BIM-Fachmodelle und Ausarbeitungsgrad" umfasst BIM4INFRA2020 Handreichungen und Leitfäden.

In seinem 2015 veröffentlichten Stufenplan „Digitales Planen und Bauen” definiert das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) den Weg hin zu einer schrittweisen Einführung von BIM im Zuständigkeitsbereich des BMVI mit dem Ziel, bis 2020 bei allen neu zu planenden Projekten BIM-Niveau I anzuwenden.

Im Oktober 2016 wurde die Arbeitsgemeinschaft BIM4INFRA2020 vom BMVI beauftragt, über einen Zeitraum von zwei Jahren wichtige Voraussetzungen für die Umsetzung des BIM-Stufenplans zu schaffen. Hierzu zählen u. a. die Bereitstellung entsprechender Leitfäden und Muster für die Vergabe und Abwicklung von BIM-Leistungen, insbesondere BIM-Anwendungsfälle.

Das hier vorliegende Dokument "Handreichung BIM-Fachmodelle und Ausarbeitungsgrad (engl. Level of Development – LOD" beschreibt Fachmodelle und zeigt, welche als Planungsgrundlage für BIM-Projekte gelten können.

Teil 7 "Handreichung BIM-Fachmodelle und Ausarbeitungsgrad"

Das Kapitel 1 schildert zunächst die Ausgangssituation.

In Kapitel 2 wird erläutert, wofür BIM-Fachmodelle nötig sind und mit welchen Fachmodellen derzeit im Straßenbau, Ingenieurbau und Wasserbau gearbeitet wird. Anschließend behandelt wird die Arbeit mit Koordinationsmodellen, die aus BIM-Fachmodellen zusammengesetzt werden.

Schließlich beschreibt Kapitel 3 die Ausarbeitungsgrade (LOD) der Modellelemente, aus denen die BIM-Fachmodelle bestehen. Erklärt wird die Unterteilung der Ausarbeitungsgrade in den geometrischen Detaillierungsgrad (engl. Level of Geometry – LOG) und den alphanumerischen Detaillierungsgrad (engl. Level of Information – LOI).


06.01.2020